1.1.Der Name der Stiftung ist: Csillagfény Stiftung
1.2.Der abgekürzten Name der Stiftung ist: Csillagfény Stiftung
1.3.Der fremdsprachigen Name der Stiftung ist: Starlight Foundation
1.4.Der Standort der Stiftung befindet sich unter: 9023. Győr, Kodály Zoltán
Straße 13. VI/16.
1.5.Der Name des Gründers ist: Tamás Kusnyár
1.6.Die Addresse des Gründers ist: 2660. Balassagyarmat, Honti
Straße 65.
Die Person, die mit der Übertragung der Pflichten des Stifters von dem Stifter beauftragt
ist: Maria Metzger
Die Addresse der beauftragten Person ist: 9023. Győr, Kodály
Zoltán Straße 13. VI/16.
2. Der Zweck der Stiftung ist:
Die Situation der benachteiligten Kindern zu verbessern durch die Organisation von Programmen,
die ihre körperliche, spirituelle und geistige Entwicklung helfen, und gelegentlich mit Geschenken.
Die Stiftung übt ihre Tätigkeit auf dem Gebiet Ungarns aus.
Jedes benachteiligten Kind kann von der Dienstleistung der Stiftung profitieren.
Die Stiftung organisiert Festlichkeite, Programme und Campingausflüge für den benachteiligten
Die Stiftung veröffentlicht ihre Dienstleistungen auf einer eigene Webseite, in der Presse
und durch persönliche Kontakte.
Stifter zur Verfügung gestellten Vermögen und Spenden, und aus dem Zinsen des Vermögens, und
gelegentlich aus der Ergebniss von ihrem Unternehmen.
2. Die Stiftung übt aus, beziehungsweise unterstützt die folgende öffentliche und gemeinnützige
AktivitÄte im Zusammenhang mit dem Ziel, das in dem zweiten Punkt der Gründungsurkunde
definiert ist, nach dem Maßgaben dem folgenden Bestimmungen:
Das Gesetz über die Nationale Öffentliche Bildung aus dem Jahr 2011 und mit der Nummer CXXX
Artikel 94. Punkt 4/B Artikel 1. der zweiten Absatz.
Regierungsordnung mit der Nummer 110/2012. (VI.4.) über die
Veröffentlichung, die Einführung und die Anwendung
des Nationalen Kernlehrplans, Anlage 1.2.1.
Die Sonderregelungen, die beziehen sich auf die
bestimmten Aufgaben und Institutionen des öffentlichen
Das Gesetz aus dem Jahr 1993 und mit der Nummer III.
Artikel 64.
Das Gesetz aus dem Jahr 1997 und mit der Nummer
XXXI. über dem Schutz von Kindern und über die
Verwaltung des Vormundschaftsfalls Artikel 1. (Artikel
6.) Absatz 2/A.
Das Gesetz über die Gesundheitspflege aus dem Jahr
1997 und mit der Nummer CLIV. Artikel 35, Artikel 37
und Artikel 42.
Die Stiftung unterstützt die obigen rechtlichen Zwecke mit die folgenden Tätigkeit:
- Kulturelle Tätigkeit, zum Beispiel lokale Massenkommunikation, künstliche Tätigkeit, die
Bewahrung der kulturelles Erbe, Volkskunst, die Bewahrung der Tradition, die Pflege der
Kultur der Minderheiten und der Kultur der NationalitÄten,
– Bildung und Unterricht, die Entwicklung der Fähigkeiten, die Verbreitung von Wissen,
– Kinder und Jugendschutz,
– Der Betrieb des Spielhauses, und die Organisation von Programmen, die zu dem Betrieb des
Spielhauses gehören,
– Die Bewahrung der Gesundheit, KrankheitsprÄvention, Medizinische, gesundheitliche
Rehabilitation,
– die Förderung der sozialen Chancengleichheit der benachteiligten Gruppen,
– Soziale AktivitÄt, zum Beispiel Familienschutz, die Unterstützung der Leute, die
gesundheitlich beeintrÄchtigt sind, und die Unterstützung der Ältere Leute,
– Internationale AktivitÄt, zum Beispiel internationale kulturelle, freundschaftliche und
austauschbezogene Beziehungen,
– Spendenorganisation,
– Die Hilfe der Frauen, die eine kinderreiche Familie haben,
– Talentförderung,
– Die Ausgabe der Bücher,
– Gemeinschaftsorganisation
– Die Unterstützung der Roma
– Integration,
– Tätigkeit in der Bibliothek,
– Die Behandlung der künstliche Sammlungen,
– Tanzunterricht,
– Gemeinschaftsgarten,
– Die Hilfe der abdachlose Familien,
– Die Bereitsstellung von Wohnunterstützung, die Unterbringung der Bedürftigen zu diesen
Zweck, die Behandlung von Immobilien,
– Die Unterstützung der Flüchtlingen durch Programmen, beziehungsweise durch Spenden,
– Die Unterstützung der Leute, die mit Behinderung leben,
– SpendengeschÄft,
– Die Durchfühlung der sportliche AktivitÄten,
– Die Lieferung der Leute, die eingeschrÄnkte MobilitÄt haben,
– Die Hilfe der Opfern,
– Die Durchfühlung der Auktionen
4.3. Die Stiftung führt eine unternehmerische Tätigkeit aus, um ihren gemeinnützigen Zweck zu
erreichen, und um diesen Zweck nicht zu gefÄhrden.
4.4. Die Stiftung benutzt das Ergebnis der Finanzverwaltung aussließlich um das Ziel zu
verwirklichen, das in die jetzige Gründungsurkunde bemerkt ist. Sie führt keine InvestitionstÄtigkeit aus.
4.5. Die Stiftung betreibt keine direkte politische Tätigkeit, ihre Organisation ist unabhÄngig von dem Parteien, und sie gewÄhrt keine finanzielle Unterstützung für die Parteien.
5. Finanzielle Regeln
5.1.Das Vermögen der Stiftung besteht aus vier Teilen:
- Aus dem Gründungsbeitrag,
- Aus die Spenden, die für die Stiftung bezahlt werden,
- Aus dem Zinsen des Vermögens der Stiftung,
– aus dem Ergebnis der gelegentlichen unternehmerische Tätigkeit der Stiftung.
5.2. Die Summe des Gründungsbetrags betrÄgt 50.000 Ft (sagen und schreiben: fünfzehntausend Ft),
und diese Summe ist schon von dem Gründer auf dem Konto der Stiftung, bevor dem Gerichtseintritt
der Stiftung bezahlt. Der Gründer hÄlt die Summe an dem Einlagenkonto des Kontoführenden
Finanzinstituts bis zu dem Eintritt der Stiftung.
5.3. Das Vermögen der Stiftung und alle seine Erlöse können benutzt werden, um die Zwecke der
Stiftung zu erreichen.
5.4. Das Jahresbericht der Stiftung wird von dem Stiftungsrat genehmigt, nach der Art und Weise, die
in dem 8.7. Punkt geschrieben ist, und die ErklÄrung über die Genehmigung des Jahresberichts wird
von dem Vorsitzender des Kuratoriums unterzeichnet.
5.5. Die gemeinnützige Organisation ist verpflichtet um einen Anhang über die öffentliche Versorgung
der Stiftung zu vorbereiten, zusammen mit der Genehmigung des Jahresberichts, und dieser Anhang
sollte von dem Vorsitzender des Kuratoriums angelegt und veröffentlicht werden, nach der gleichen
Art und Weise, wie das Jahresbericht angelegt und veröffentlicht werden sollte. Irgendjemand kann
das Jahresbericht der Stiftung und den Anhang über die öffentliche Versorgung der Stiftung
untersuchen, und er oder sie kann eine Kopie vorbereiten auf seinen oder ihren eigenen Kosten, zu
der vereinbarten Zeit und an dem vereinbarten Ort, die mit dem Vorsitzender des Kuratoriums
vereinbart sind.
5.6. Die Möglichkeit um die gemeinnützige Tätigkeiten zu nutzen wird aus mündlichen Informationen,
auf der Webseite, aus Anzeigen, die in der lokalen Presse publiziert wurden, und so weiter von der
Stiftung veröffentlicht.
6. Die Stiftung ist offen, das bedeutet, dass InlÄndische und AuslÄndische Natürliche und Juristische
Personen, sowie Ökonomische Geselschaften ohne Juristische Persönlichkeit sich beide diese
Stiftung an-schließen können.
Die Bedingung der Beitritt ist die Zahlung einer Spende für die Stiftung. Der Mindest und
Höchstbetrag, also der Minimal und Maximalwert der Spende wird von dem Gründer nicht begrenzt.
7. Kontoverwaltung Der Kontoführend der Stiftung ist die Erste Bank Hungary Offene
Aktiengeselschaft,
Westend Zweigstelle
1062. Budapest, Váci Straße 1-3.
Kontonummer: 11600006-00000000-27615188
8. Die Organisation der Stiftung
8.1.Die Entscheidungs und Leitungsorgan der Stiftung
ist das Kuratorium, das aus einen Vorsitzenden und drei
Mitgliedern besteht.
8.2. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von dem
Gründer auf unbestimmte Zeit ernannt. Die Bestellung
gilt bis auf Widerruf.
8.3. Die Mitglieder des Kuratoriums nehmen ihre Aufgaben in
der Sozialarbeit wahr, sie erhalten für diese Tätigkeit
keine Vergütung.
8.4. Das Kuratorium entscheidet sich in allen Angelegenheiten rund um die Stiftung, und es hat die
Kontrolle über das Konto der Stiftung.
Die Annahme des Gemeinwohlberichts gehört zu der exklusive ZustÄndigkeit des Kuratoriums.
8.5.Das Kuratorium hÄlt eine Sitzung mindestens einmal in dem Jahr.
Die Sitzung des Kuratoriums wird von dem Vorsitzenden des Kuratoriums einberuft mit einer
elektronische Einladung, die mindestens zwei Tagen vor der Sitzung zugestellt wird. Eine telefonische
Einladung ist auch möglich, mit der ErzÄhlung von allen, was in der elektronischen Einladung
einhalten ist.
Die Einladung enthÄlt:
- Dem Ort und die Zeit des Treffens,
- Die Tagesordnung des Treffens,
- In dem Fall der BeschlussunfÄhigkeit dem Ort und die Zeit der wiederholte Sitzung des
8.6.Die Sitzungen des Kuratoriums sind öffentlich.
8.7.Der Treffen des Kuratoriums ist beschlussfÄhig, wenn mindestens zwei Drittel der
Mitgliedern des Kuratoriums nehmen daran Teil.
Das Kuratorium fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Während der Fassung des
Beschlusses jedes Mitglied des Kuratoriums hat ein gleichwertiges Stimmrecht.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Kuratoriums.
8.8 Die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung
Der Name der PrÄsidentin des Kuratoriums ist: Maria Metzger
Der Name ihrer Mutter ist: Maria Szigeti
Ihre Addresse ist:
9023. Győr, Kodály Zoltán Straße 13. VI/16.
Der Name des VizeprÄsidents des Kuratoriums ist:
Keve Fény
Der Name seiner Mutter ist: Maria Metzger
Seine Addresse ist:
9023. Győr, Kodály Zoltán Straße 13. VI/16.
Der Name des Mitglieds des Kuratoriums ist: Krisztina Boldizsár
Der Name ihrer Mutter ist: Maria Miklós
Ihre Addresse ist: 9023. Győr, Kodály Z. Straße 13. VI/16.
Der Name des Mitglieds des Kuratoriums ist: Róbert
Ézsiás
Der Name seiner Mutter ist: Eleonóra Somogyi
Seine Addresse ist: 3170. Szécsény, Szántó-Kovács
János Straße 42.
8.9.
Die ausführliche Regeln der Arbeit des Kuratoriums
Die Sitzung des Kuratoriums nimmt das Jahresbericht
der gemeinnützige Organisation an, und sie informiert
den Gründer darüber.
Die PrÄsidentin des Kuratoriums der Stiftung führt ein
Protokoll über die Sitzungen, aus dem das Inhalt der
Beschlüsse des Kuratoriums, die Zeit der Fassung der
Beschlüsse des Kuratoriums, die Gültigkeit der
Beschlüsse des Kuratoriums, beziehungsweise die Zahl
und die Personen der Befürworter und Gegner der
Entscheidung bestimmt werden können.
Die Beschlüsse des Kuratoriums werden an dem
Standort des Kuratoriums ausgehÄngt, und sie werden
mit den Stakeholdern schriftlich kommuniziert. Dies gilt
aus für die Entscheidungen über diejenigen, die
Unterstützung bei der Stiftung beantragen.
Jeder kann die Dokumente im Zusammenhang mit der Arbeit der Stiftung einsehen, außer dem Fall,
wenn die Untersuchung der Dokumente das Datenschutzrecht einer anderen Person, oder den
Datenschutz verletzt.
Die AbsichtserklÄrung über die Untersuchung der Dokumente sollte der PrÄsidentin des
Kuratoriums schriftlich vorgelegt werden. Das Kuratorium entscheidet sich über die Möglichkeit der
Untersuchung der Dokumente, und die PrÄsidentin des Kuratoriums schriftlich informiert den
Antragsteller über die mögliche Zeit, beziehungsweise über den Ort der Untersuchung der
Dokumente, entweder elektronisch oder auf Papier. Das Kuratorium kann die Untersuchung der
Dokumente nur dann und nur in diesem Ausmaß ablehnen, wenn die Untersuchung der Dokumente
das Datenschutzrecht von einen anderen Person verletzt, oder wenn sie gegen den Datenschutz
verstößt.
Der Stiftungsrat veröffentlicht eine öffentliche Ankündigung über den Betrieb der Stiftung, über die
Art und Weise der Nutzung des Dienstes und die Berichte der Stiftung bei Bedarf, aber mindestens
einmal in dem Jahr, wie folgt: auf der eigenen Webseite der Stiftung, in einer Online - Zeitung, und in
terrestrischen Medien.
8.10. Regeln für Interessenkonflikte
Bis drei Jahren nach der Beendigung der gemeinnützige Organisation kann die Person der Senior
Offizier einer anderen gemeinnützige Organisation nicht sein, die einen leitendes Amt bei einer
solchen Organisation in zwei Jahren vor der Beendigung der gemeinnützige Organisation mindestens
bis einem Jahr innehatte,
a.
Die ohne Rechtsnachfolger zu existieren so aufgehört hat, dass sie ihren eingetragene Steuer und
Zollschulden bei der Staatliche Steuer – und Zollbehörde nicht beglichen hat,
b. Bei der die staatliche Steuer – und Zollbehörde einen erheblichen Steuermangel festgestellt hat,
c. Bei der die Staatliche Steuer – und Zollbehörde dem Sanktion der Schließung des GeschÄfts
angewandt hat, oder die Staatliche Steuer – und Zollbehörde statt der Betriebsschließung ein
Bußgeld verhÄngt hat.
d. Deren Steuernummer von der Staatliche Steuer – und Zollbehörde nach dem Gesetz über die
Besteuerung ausgesetzt oder gelöscht wird.
2. Der Senior Offizier, beziehungsweise die Person, die als Senior Offizier ernannt wird, ist
verpflichtet um alle betroffenen gemeinnützige Organisationen im Voraus darüber informieren, dass
er oder sie gleichzeitig dieses Amt auch bei einer anderen gemeinnützige Organisation innehat.
8.11. Wenn das Jahreseinkommen der Stiftung den Betrag 50 millionen Ft übersteigt, dann die
Stiftung schafft einen von dem Kuratorium getrennten Aufsichtsrat, das aus drei Mitgliedern
besteht. Dieses Aufsichtsrat wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über das
Vereinigungsrecht, über das Rechtform der gemeinnützige Organisationen, sowie die Arbeit und die
Unterstützung der zivile Organisationen aus dem Jahr 2011 und mit der Nummer CLXXV. (im
folgenden: Gvra / Ectvv) geschafft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von dem Gründer
ernannt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Nach dem Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren die
Mitglieder des Aufsichtsrats können wieder ernannt werden.
9. Die Vertretung der Stiftung Die Vertreterin der Stiftung ist die derzeitige Vorsitzende des
Kuratoriums, die die Vertretung der Stiftung vor Behörden und vor anderen rechtlichen und
natürlichen Personen übernimmt. Die Vertreterin der Stiftung hat das Recht, im Namen der Stiftung
zu unterzeichnen. Die Vertreterin der Stiftung ist: (1.) Ihr Name ist: Maria Metzger
Der Name ihrer Mutter ist: Maria Szigeti
Ihre Addresse ist: 9023. Győr, Kodály Zoltán Straße 13.
VI/16.
Die Art und Weise der Ausübung des
Vertretungsrechts ist: unabhÄngig.
Der Umfang der Ausübung des
Vertretungsrechts ist: allgemein.
(2.) Sein Name ist: Keve Fény
Der Name seiner Mutter ist: Maria Metzger
Seine Addresse ist: 9023. Győr, Kodály Zoltán
Straße 13. VI/16.
Die Art und Weise der Ausübung des
Vertretungsrechts ist: unabhÄngig.
Der Umfang der Ausübung des
Vertretungsrechts ist: allgemein.
Der Umfang der Ausübung des
Vertretungsrechts ist: eigenartig, der
Gegenstand der Rechtsausübung ist:
die Ausübung der Arbeitgeberrechte gegenüber
der Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung.
(3.) Ihr Name ist: Krisztina Boldizsár
Der Name ihrer Mutter ist: Maria Miklós
Ihre Addresse ist:
9023 Győr, Kodály Z. Straße 13. VI/16.
Die Art und Weise der Ausübung des Vertretungsrechts ist: unabhÄngig.
Der Umfang der Ausübung des Vertretungsrechts ist eigenartig, das Gegenstand der
Rechtsausübungs ist die Ausübung der Arbeitgeberrechte gegenüber der Vorsitzenden des
Kuratoriums der Stiftung.
10. Die Beendigung der Stiftung
Aufgrund ihrer Natur ist die Stiftung auf unbestimmte Zeit errichtet.
Wenn die Stiftung nach der Bestimmungen des Gesetzes aus dem Jahr 2013 und mit der Nummer V.
beendigt wird, dann das verhandene Vermögen der Stiftung muss für den ursprünglichen Zweck
genutzt werden.
In Angelegenheiten, die in der Gründungsurkunde nicht geregelt sind, müssen die Bestimmungen
des Bürgerliches Gesetzbuchs aus dem Jahr 2013 und mit der Nummer V. (BGB) / (PTK),
beziehungsweise die Bestimmungen des Gesetzes über das Vereinigungsrecht, über das Rechtsform
der gemeinnützige Organisationen, sowie die Arbeit und die Unterstützung der zivile Organisationen
aus dem Jahr 2011 und mit der Nummer CLXXV. (GVRA) / (Ectv) angewandt werden.
Klausel
Der Text der Gründungsurkunde, der in eine einheitliche Struktur mit diesen Modifikationen
eingegliedert wird, entspricht dem aktuellen Inhalt, der auf der Grundlage von Änderungen, und
nach der Entscheidung über Änderungen, die von der Person gebracht wird, die mit der Ausübung
der Gründungsrechte betraut ist, wirksam wurde.
Győr, der ersten August, 2023.
Maria Metzger
Die Person, die mit der Ausübung der Gründungsrechte betraut ist
Der Text der Gründungsurkunde, der in eine einheitliche Struktur eingegliedert wird, entspricht dem
aktuellen Inhalt der Gründungsurkunde, der auf der Grundlage von Änderungen wirksam wurde.
Győr, der ersten August, 2023.
Maria Metzger
Die Person, die mit der Ausübung der Gründungsrechte betraut ist